Vorverträge für den Kauf einer Immobilie sind nicht rechtssicher

Wussten Sie schon, dass Vorverträge für den Kauf einer Immobilie ungültig sind? Sie sollen nur einen psychologischen Aspekt  haben. Nur ein vom Notar aufgesetzter und von beiden Vertragspartnern unterzeichneter Kaufvertrag ist rechtsgültig.

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