Neue Richtlinien erschweren die Vergabe von Baudarlehen

„Wohnimmobilienkreditrichtlinie“

Die am 21. März 2016 in Kraft getretene Richtlinie könnte sich für viele Kreditnehmer in Deutschland als ein schwarzer Tag entpuppen. An diesem Montag trat, fast unbemerkt von der Öffentlichkeit, eine neue Richtlinie zu Immobilienkrediten in Kraft. Die Richtlinie könnte dazu führen, dass viele junge Familien, Zeitsoldaten oder Rentner Ihr Haus oder Ihre Wohnung oder dessen Renovierung nicht mehr finanzieren können.

Die Richtlinie ist Beispiel genug, wie gut gemeinte Regulierung Ihr Ziel verfehlen und dabei wieder einmal den Durchschnittsverdiener benachteiligen.

Vor allem zwei Hauptkriterien müssen für zukünftige Kreditnehmer beachtet werden. Als erstes müssen die Banken und Bausparkassen darauf achten, dass die Kunden den Kredit über die gesamte Laufzeit zurückzahlen können. Das ist zwar grundsätzlich lobenswert, im Grunde ist dies aber für die Darlehnsgeber nichts neues da eine Bank natürlich daran Interesse hat, das der Kredit zurückgezahlt wird. Durch die Formulierung selber, wächst aber das Risiko, selbst haftbar zu werden wenn der Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Damit steigt das Risiko der Banken erheblich. Was dazu führt das schneller ein Darlehnsantrag abgelehnt wird.

Das zweite Kriterium ist das Banken sich nicht alleine auf den Wert einer Immobilie stützen dürfen. Dies gilt nicht einmal wenn der Wert der Immobilie steigt oder aus Vermietung die Einnahmen den laufenden Kredit voll ausgleichen. Das gilt auch dann wenn die Immobilie als Wertvoll einzustufen wäre.

Die Banken können also keine Kredite vergeben nach den neuen Richtlinien, auch wenn bei einer Zwangsveräußerung das Geld zur Rückzahlung ausreichen würde.

Deutlich wird dies an Hand von Arbeitnehmern mit Zeitverträgen wie z.B. Zeitsoldaten oder auch sehr üblich bei Biologen oder Chemikern die nur einen zeitlich begrenzten Arbeitsvertrag haben. Hier kann nun nicht mehr ein langfristiger Kapitaldienst nachvollzogen werden und eine Anfrage müsste darauf hin abgelehnt werden.

Zum Schutz der Verbraucher sind Gesetze und Richtlinien sinnvoll, dies ist unbestritten aber den Banken es schwerer zu machen einen Baukredit zu gewähren und Bürgern den Traum von einem Eigenheim und damit eine Vermögensabsicherung zu Sichern ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders. An Wohneigentum zu kommen wird also vielen Menschen erheblich erschwert und dies kann nicht im Sinne der Bürger sein.

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